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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21 (https://dejure.org/2023,2400)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.01.2023 - 11 L 2/21 (https://dejure.org/2023,2400)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 11 L 2/21 (https://dejure.org/2023,2400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht: Kein Ruhegehalt für Beamten, der für NPD kandidiert

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Landtagskandidatur für die NPD

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 841
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
    Der von ihr vertretene Volksbegriff negiert den sich aus der Menschenwürde ergebenden Achtungsanspruch der Person und führt zur Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit für alle, die nicht der ethnischen "Volksgemeinschaft" angehören (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 ).

    Außerdem missachtet die NPD den Grundsatz der Volkssouveränität, da sie die Abschaffung des bestehenden parlamentarisch-repräsentativen Systems und seine Ersetzung durch einen am Prinzip der "Volksgemeinschaft" orientierten Nationalstaat fordert, ohne darzulegen, wie in diesem der notwendige Legitimationszusammenhang zwischen Volk und staatlicher Herrschaft gewährleistet werden soll (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 ).

    Vor diesem Hintergrund erhebt die NPD einen fundamentaloppositionellen, revolutionären Anspruch, der auf die Abschaffung des bestehenden parlamentarischen Systems einschließlich der Bestrafung der hierfür Verantwortlichen und der Ersetzung durch einen Deutsches Reich genannten autoritären Nationalstaat gerichtet ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 ).

    Ungeachtet struktureller Unterschiede zwischen der NPD und der NSDAP ergibt sich hieraus eine Bestätigung der Missachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die NPD (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 ).

    Damit strebt die NPD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger nicht nur eine Beeinträchtigung, sondern eine Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung an (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 ).

    Die verfassungsfeindliche Grundhaltung der NPD war - auch ohne Blick in das Parteiprogramm und bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) - allgemein bekannt und auch bereits vielfach gerichtlich festgestellt worden (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 1981 - 2 BvR 321/81 -, juris, Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, juris, Rn. 35 ff.; Urteil vom 7. Juli 2004 - 6 C 7.03 -, juris, Rn. 40 ff.).

    Dass sich der Beklagte aufgrund verstärkter radikaler Strömungen auf kommunaler Ebene und bestärkt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) zum Parteiaustritt entschlossen haben will, ist weder glaubhaft noch nachvollziehbar, da die Verfassungsfeindlichkeit der NPD lange zuvor allgemein bekannt und auch bereits gerichtlich festgestellt war.

    Der Beklagte hat durch sein politisches Engagement für die verfassungsfeindliche NPD, deren Ziel die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20 ), das innere Band zur Klägerin zerschnitten und das Fundament des beiderseitigen Treueverhältnisses (vgl. § 60 Abs. 1 Satz 2 BBG) zerstört.

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
    Unerheblich ist auch, ob die Überzeugung des Beklagten Einfluss auf die Erfüllung seiner Dienstpflichten hatte und ob es zu konkreten Beanstandungen seiner Dienstausübung gekommen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 -, juris, Rn. 26 m. w. N.).

    Diesen Personen fehlt die Eignung für die Ausübung eines öffentlichen Amtes (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 -, juris, Rn. 27 m. w. N.).

    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 -, juris, Rn. 46 m. w. N.).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 -, juris, Rn. 47 m. w. N.).

    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums beendet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 -, juris, Rn. 48 m. w. N.).

    Personen, die sich nicht zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und nicht für deren Erhaltung eintreten, kann von den Bürgern nicht das für die Wahrnehmung des öffentlichen Amtes berufserforderliche Vertrauen entgegengebracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, juris, Rn. 91; Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 -, juris, Rn. 51; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17 -, juris, Rn. 58 f.).

  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
    Mit der Übernahme von Kandidaturen und Mandaten unterstützt ein Beamter die NPD und identifiziert sich nach außen mit deren mit der Verfassung nicht zu vereinbarenden ideologischen Wertvorstellungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, juris, Rn. 91).

    Ein Beamter, der in dieser Weise auch in der Öffentlichkeit für eine Partei mit einer der Verfassung widersprechenden Zielsetzung eintritt, handelt allein dadurch seiner Treuepflicht zuwider, ohne dass es darauf ankommt, ob er nach seiner inneren Einstellung die Ziele der Partei in ihrer Gesamtheit oder nur teilweise billigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, juris, Rn. 92) oder nach außen für sie wirbt.

    Die verfassungsfeindliche Grundhaltung der NPD war - auch ohne Blick in das Parteiprogramm und bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) - allgemein bekannt und auch bereits vielfach gerichtlich festgestellt worden (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 1981 - 2 BvR 321/81 -, juris, Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, juris, Rn. 35 ff.; Urteil vom 7. Juli 2004 - 6 C 7.03 -, juris, Rn. 40 ff.).

    Allein dadurch hat der Beklagte seiner Treuepflicht zuwidergehandelt, ohne dass es darauf ankommt, ob er die Ziele der Partei in ihrer Gesamtheit oder nur teilweise kennt oder billigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, juris, Rn. 92).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
    Die zu beanstandende Betätigung muss zudem von besonderem Gewicht sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 ; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, juris, Rn. 21 ff.).

    Diesen Personen fehlt die Eignung für die Ausübung eines öffentlichen Amtes (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, juris, Rn. 17).

    Personen, die sich nicht zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und nicht für deren Erhaltung eintreten, kann von den Bürgern nicht das für die Wahrnehmung des öffentlichen Amtes berufserforderliche Vertrauen entgegengebracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, juris, Rn. 91; Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 -, juris, Rn. 51; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17 -, juris, Rn. 58 f.).

  • VG Magdeburg, 19.10.2021 - 15 A 5/21

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Bundesbeamten bei Kandidatur für NPD

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 19. Oktober 2021 (15 A 5/21 MD) wird zurückgewiesen.

    Insbesondere hat er es versäumt, den Bescheid des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt vom 10. September 2013 (Gerichtsakte 15 A 5/21, Bl. 40) vorzulegen, mit dem ein Grad der Behinderung von 50 v. H. festgestellt wurde.

    Dementsprechend hat die Klägerin bei der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung einen Grad der Behinderung von 40 v. H. angegeben (Gerichtsakte 15 A 5/21, Bl. 56).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2018 - 10 L 9/17

    Disziplinare Ahndung bei der Verwendung der sog. Reichsbürger-Ideologie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
    Damit leugnete er die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und damit die Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, was gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstößt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17 -, juris, Rn. 47).

    Personen, die sich nicht zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und nicht für deren Erhaltung eintreten, kann von den Bürgern nicht das für die Wahrnehmung des öffentlichen Amtes berufserforderliche Vertrauen entgegengebracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, juris, Rn. 91; Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 -, juris, Rn. 51; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17 -, juris, Rn. 58 f.).

  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
    Weder die langjährige Beachtung der Dienstpflichten noch überdurchschnittliche Leistungen sind geeignet, schwere Pflichtenverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 -, juris, Rn. 13).

    Zwar kann eine schwierige Lebenssituation während des Tatzeitraums je nach den Umständen des Einzelfalles bei der Maßnahmebemessung mildernd berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 -, juris, Rn. 14).

  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
    Eine entlastende Berücksichtigung der Dauer des Disziplinarverfahrens kommt dann, wenn der Beamte - wie hier - durch sein Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn endgültig zerstört hat, nach der Rechtsprechung generell nicht in Frage (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2008 - 1 D 4.07 -, juris, Rn. 29).

    Die zeitliche Begrenzung dieser Leistung wird durch die erfolgte Wiedereingliederung des bedürftigen früheren Beamten in das Erwerbsleben oder durch die Erschließung einer anderen Einkommensquelle bestimmt (vgl. zu § 77 BDO BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2008 - 1 D 4.07 -, juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
    Dies belegt seine innere und äußere Abkehr von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, die sich zentral und bewusst von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus absetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, BVerfGE 124, 300 ).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
    Die zu beanstandende Betätigung muss zudem von besonderem Gewicht sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 ; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, juris, Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 01.02.1989 - 1 D 2.86

    Berlin - Alliiertenstatus - Bundesbeamter - Disziplinarverfahren -

  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

  • BVerfG, 31.07.1981 - 2 BvR 321/81

    Entlassung eines Lebenszeitbeamten wegen Mitgliedschaft in der NPD

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07

    Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2003 - DB 17 S 6/03

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 83 D 2.12

    Disziplinarklage; Postbeamter; Nachnahmebeträge und -entgelte; veruntreuende

  • BVerwG, 08.03.2004 - 6 C 7.03

    Einstellung des Revisionsverfahrens wegen Zurücknahme einer Revision

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17

    Überprüfung der Dienstfähigkeit bei Schwerbehinderung - Beteiligung der

  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 14 MB 1/18

    Zuständigkeit des Richterdienstgerichts für die Überprüfung einer vorläufigen

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

  • BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 7.20

    Erhebung der Disziplinarklage in Unkenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft des

  • VG Braunschweig, 12.08.2015 - 5 A 123/13
  • VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874

    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers

    Vielmehr entstand der Eindruck, dass das Verhalten des Klägers nicht von einem Überzeugungswandel getragen war, sondern in Ansehung der Entscheidungen zum Einstellungstermin März 2021 erfolgt und insoweit "taktisch" motiviert gewesen ist (vgl. zu einem Parteiaustritt OVG LSA, U.v. 31.01.2023 - 11 L 2/21 - BeckRS 2023, 2568 Rn. 110).
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